Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die IHK-Wahl 2023.

Warum wird gewählt? Die Vollversammlung

Die Mitglieder der Vollversammlung sind neu zu wählen. Die Vollversammlung wird auch als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet. Sie entscheidet als wichtigstes Organ über die Angelegenheiten der IHK: Sie bestimmt den Kurs der IHK, beschließt die IHK-Satzung und weitere Regelungen, wählt den Präsidenten und das Präsidium und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Sie beschließt über den finanziellen Rahmen der IHK. Sie stellt die Interessen der Wirtschaft mittels demokratischer Meinungsbildung fest, bündelt sie, gleicht sie aus und beschließt politische Grundsatzpositionen.

Die Vollversammlung erfüllt ihre Aufgaben nach dem IHK-Gesetz und der Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben. Dazu tritt sie jährlich in der Regel zu vier Sitzungen zusammen. Zu ihrer Unterstützung hat die Vollversammlung die folgenden beratenden Ausschüsse eingesetzt: Energie-, Handels-, Haushalts- und Finanz-, Sachverständigen-, Verkehrs- und Steuerausschuss. Nach gesetzlichen Vorschriften wurde zudem der Berufsbildungsausschuss errichtet.

Alle IHK-Mitgliedsbetriebe werden für die Wahl zur IHK-Vollversammlung in insgesamt sieben IHK-Wahlgruppen eingeteilt: Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kreditinstitute, Gastronomie und Hotellerie, Vermittlergewerbe sowie Energie. Diese Einteilung berücksichtigt die wirtschaftlichen Besonderheiten der IHK-Region sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der jeweiligen Gewerbegruppen.

Die größten Wahlgruppen (Industrie, Dienstleistungen und Handel) werden zusätzlich in die drei Wahlbezirke Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen untergliedert. Insgesamt stehen 45 Sitze zur Verfügung. Die genaue Sitzverteilung nach Wahlgruppen und Wahlbezirken können Sie der Grafik entnehmen.

Sitzverteilung nach Wahlgruppen und Wahlbezirken

Die Wählerliste ordnet jedes IHK-Mitgliedsunternehmen einer Wahlgruppe und bei den Wahlgruppen Industrie, Handel und Dienstleistungen auch zusätzlich einem Wahlbezirk zu. Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen ist in dieser Wahlgruppe wahlberechtigt. Eine Kandidatur einer wählbaren Person aus diesem Unternehmen ist auch nur in dieser Wahlgruppe bzw. diesem Wahlbezirk möglich.

Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 10. bis zum 23. Januar 2023 in der IHK Bodensee-Oberschwaben in elektronischer Form aus und können von den IHK-Mitgliedsunternehmen eingesehen werden.

Anträge auf Änderungen in der Wählerliste können vom 24. bis 30. Januar 2023 gestellt werden. Dies umfasst:

  • die Aufnahme in eine Wahlgruppe beziehungsweise einen Wahlbezirk, sofern das IHK-Mitgliedsunternehmen in der Wählerliste nicht aufgeführt ist,
  • die Zuordnung in eine andere Wahlgruppe beziehungsweise einen anderen Wahlbezirk oder
  • Einsprüche gegen die Zuordung zu einer Wahlgruppe beziehungsweise einem Wahlbezirk

Diese Anträge sind schriftlich bei der IHK Bodensee-Oberwachwaben, Wahlausschuss c/o Christina Palm, Lindenstr. 2, 88250 Weingarten, per Telefax (0751 409-159) oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (ihkwahl@weingarten.ihk.de) einzureichen.

Die wichtigsten Fristen der Wahlordnung finden Sie in unserer Zeitschiene. Diese wurden durch den Wahlausschuss in der Bekanntmachung vom 30. November 2022 beschlossen.

Die IHK-Wahl findet als kombinierte elektronische Wahl und Briefwahl statt. Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen kann entweder online oder per Brief wählen. Die erforderlichen Wahlunterlagen für die Teilnahme per Online- oder Briefwahl werden vor Beginn der Wahl (Wahlfrist 26. April bis 15. Mai 2023) versandt.

In der Zeit vom 26. April bis zum 15. Mai 2023 kann online oder per Brief gewählt werden. Die Stimmabgabe muss innerhalb dieser Frist erfolgen, bei einer Briefwahl müssen die Wahlunterlagen bis 15. Mai 2023 bei der IHK eingegangen sein.

Nach Ende der Wahlfrist findet am die Sitzung des Wahlausschusses und die Stimmenauszählung statt.

Das Wahlergebnis wird im Laufe des bekanntgemacht.

Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Vollversammlungswahl verantwortlich. Er legt den Wahltermin fest, bestimmt die Fristen und beaufsichtigt die Wahlauszählung.

Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Armin Bausch, Bausch GmbH,
  • Markus Kistler, Landesbank Baden-Württemberg,
  • Stefanie Reich, TOX Pressotechnik GmbH & Co. KG,
  • Ursula Rimmele-Konzelmann, k PLANING&PROJECTS Ursula Rimmele-Konzelmann Organisations- und Projektmanagement e.K.,
  • Nadine Weißhaupt, Weißhaupt GmbH und
  • Susanne Jork, Früchte Jork GmbH.

Bei Fragen an den Wahlausschuss wenden Sie sich bitte per E-Mail (ihkwahl@weingarten.ihk.de) oder telefonisch (0751 409-270) an Christina Palm.