IHK-Mitglieder finden hier die wichtigsten Informationen, wer bei der IHK-Wahl
2023 wahlberechtigt ist und warum sie wählen sollten.
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der regionalen Wirtschaft und höchstes Beschlussgremium der IHK. Sie vertritt die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Kommunen. Die Mitglieder der Vollversammlung beschließen auch über den finanziellen Rahmen der IHK.
Mit Ihrer Stimme können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten, die Ihrer Meinung nach die Interessen Ihres Unternehmens und Ihrer Branche am besten vertreten, in die Vollversammlung wählen.
- Nehmen Sie Einfluss auf die Zukunft der Wirtschaft in Ihrer Region.
- Bestimmen Sie mit, wer Ihre Interessen vertreten soll.
- Übernehmen Sie gemeinsam mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmen Verantwortung.
- Ihre Stimme zählt!
Alle IHK-Mitgliedsunternehmen, die in den festgestellten Wählerlisten eingetragen sind, können wählen. Außerdem können IHK-Mitgliedsunternehmen wählen, die bis einen Tag vor Ende der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist.
Einzelunternehmer wählen selbst, dies gilt auch für die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).
Bei Handelsgesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft) wählen die gesetzlichen Vertreter, also die Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände. Auch ein Prokurist kann für das IHK-Mitglied wählen. Weitere Personen können zur Wahlausübung bevollmächtigt werden.
Gibt es in einem IHK-Mitgliedsunternehmen mehrere Wahlberechtigte, müssen sich diese einigen, wer das Wahlrecht ausübt, da jedes Unternehmen einmal wählen darf.
Um die Branchen und Schwerpunkte der Wirtschaft der IHK-Region in der Vollversammlung abzubilden, gibt es Wahlgruppen. Jedes IHK-Mitgliedsunternehmen ist einer Wahlgruppe zugeordnet und kann so viele Kandidaten wählen, wie diese Wahlgruppe Sitze in der Vollversammlung hat.
Alle IHK-Mitgliedsbetriebe werden für die Wahl zur IHK-Vollversammlung in insgesamt sieben IHK-Wahlgruppen eingeteilt: Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kreditinstitute, Gastronomie und Hotellerie, Vermittlergewerbe sowie Energie. Diese Einteilung berücksichtigt die wirtschaftlichen Besonderheiten der IHK-Region sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der jeweiligen Gewerbegruppen.
Die größten Wahlgruppen (Industrie, Dienstleistungen und Handel) werden zusätzlich in die drei Wahlbezirke Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen untergliedert. Insgesamt stehen 45 Sitze zur Verfügung. Die genaue Sitzverteilung nach Wahlgruppen und Wahlbezirken können Sie der Grafik entnehmen.

In der Zeit vom 26. April bis zum 15. Mai 2023 kann online oder per Brief gewählt werden. Die Stimmabgabe muss innerhalb dieser Frist erfolgen, bei einer Briefwahl müssen die Wahlunterlagen bis zum bei der IHK eingegangen sein.
Die Wahlunterlagen für die Online- und die Briefwahl werden allen wahlberechtigten IHK-Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste enthalten sind, rechtzeitig zugesandt. IHK-Mitgliedsunternehmen, welche erst danach Mitglied der IHK werden, können spätestens bis zum einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen.